Zutrittsregelungen für externe Personen in der LebensWerkstatt

Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe haben durch die Änderung des Infektionsschutzgesetzes des Bundes verschärfte Auflagen erhalten, die seit 24. November 2021 gelten. Ab dem 17. Januar 2022 gilt eine weitere Verschärfung.

Dies bringt unter anderem eine Änderung für Besucher*innen und sonstige externe Personen (z.B. Handwerker) in sämtlichen Gebäuden der LebensWerkstatt mit sich: Diese Personen müssen eine FFP2-Maske tragen und bei Zutritt eine Bescheinigung über einen negativen Antigen-Schnelltest oder einen negativen PCR-Test vorlegen – unabhängig vom Impf- oder Genesenenstatus.

Geltungsdauer eines Testergebnisses:

  • Immunisierte Personen: Antigen-Schnelltest (max. 24 Stunden alt) und PCR-Test (max. 48 Stunden alt)
  • Nicht-immunisierte Personen: Antigen-Schnelltest (max. 6 Stunden alt) und PCR-Test (max. 24 Stunden alt)

Weiterhin ist eine Testung in der LebensWerkstatt möglich. Bitte planen Sie ausreichend Zeit ein. Nach der Testung ist eine Wartezeit von ca. 15 Minuten erforderlich, bis Ihnen Ihre Testbescheinigung ausgestellt werden kann und der Zutritt möglich ist. Alternativ werden auch Bescheinigungen von externen Teststationen anerkannt, z.B. im Rahmen eines Bürgertests.

Somit gelten momentan folgende Zutrittsregelungen in der LebensWerkstatt – im Wohn- und Arbeitsbereich:

  • Händedesinfektion
  • Symptomscreening
  • Zutrittsformular ausfüllen oder Einchecken über die Luca-App
  • FFP2-Maske
  • Vorlage eines negativen Ergebnisses eines Antigen-Schnelltests (unabhängig vom Impfstatus)

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

 

17.01.2022

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