Hinweisgeberschutz LebensWerkstatt für Menschen mit Behinderung e.V. und ChancenWerkstatt – ein Serviceunternehmen der LebensWerkstatt GmbH

Wir, die LebensWerkstatt für Menschen mit Behinderung e. V. (nachfolgend LebensWerkstatt) und die ChancenWerkstatt – ein Serviceunternehmen der LebensWerkstatt GmbH (nachfolgend ChancenWerkstatt), sind nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) verpflichtet, eine interne Meldestelle einzurichten und zu betreiben.

Haben Sie im Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Tätigkeit bei der LebensWerkstatt oder bei der ChancenWerkstatt Informationen über Verstöße erlangt, können Sie über den jeweils eingerichteten Meldekanal (Portal) Ihre Informationen an die interne Meldestelle senden.

Die interne Meldestelle der LebensWerkstatt bearbeitet nur Meldungen, welche die LebensWerkstatt betreffen. Und die interne Meldestelle der ChancenWerkstatt bearbeitet nur Meldungen, welche die ChancenWerkstatt betreffen. Betrifft es nicht die LebensWerkstatt oder die ChancenWerkstatt werden Sie diesbezüglich von der jeweiligen Meldestelle eine Nachricht erhalten. Ggf. mit einem Hinweis, an welche Stelle Sie sich wenden können.

Über unsere Portale können Informationen über nachfolgende Verstöße gemeldet werden:

  • Diskriminierung / Belästigung / Mobbing
  • Verstoß gegen den Datenschutz
  • Diebstahl
  • Untreue / Betrug / Unterschlagung
  • Verstoß gegen den Arbeitsschutz / Brandschutz
  • Verstoß gegen Umweltschutzgesetze und
  • Korruption.

Möchten Sie einen anderen schwerwiegenden Gesetzesverstoß melden, welcher unter § 2 HinSchG fällt und die LebensWerkstatt bzw. ChancenWerkstatt betrifft, können Sie in beiden Portalen das Auswahlfeld „Sonstiger schwerwiegender Gesetzesverstoß“ nutzen.

Die Meldung muss von Ihnen keine personenbezogenen Daten enthalten. Über die Portale ist eine Kontaktaufnahme mit einer anonymen hinweisgebenden Person möglich. Dazu ist es aber notwendig, dass Sie sich die Empfangsbestätigungsnr. notieren, welche Sie nach dem Absenden der Meldung erhalten. Mit dieser Nr. können Sie sich anonym am Portal, welches Sie für die Meldung genutzt haben, anmelden und die hinterlegten Informationen der internen Meldestelle zu Ihrer Meldung einsehen.

Ihre Meldung zur LebensWerkstatt können Sie hier abgeben: Link zum Meldeformular

Ihre Meldung zur ChancenWerkstatt können Sie hier abgeben: Link zum Meldeformular

Unsere Datenschutzhinweise zur Datenverarbeitung im Zusammenhang mit dem HinSchG finden Sie hier ->PDF zum Downloaden

 

Das Portal steht nicht für allgemeine Beschwerden oder für Produkt- und Gewährleistungsanfragen zur Verfügung.

Die Übermittlung der Daten erfolgt verschlüsselt, erkennbar durch das Schlosssymbol links neben der Adresszeile. Nutzen Sie nach Möglichkeit keine Hardware (z.B. PC, Notebook, Tablet, Smartphone) der LebensWerkstatt oder ChancenWerkstatt.

Falls Sie nicht möchten, dass wir erfahren wer Sie sind, sollten Sie

– keine persönlichen Daten, z.B. ihren Namen, oder
– Informationen, welche Rückschlüsse auf ihre Person geben,

angeben.

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