Wir lockern mit Bedacht!

Die Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg schreibt seit dem 3. April 2022 nur noch wenige Maßnahmen vor. Man kann z.B. wieder ohne Maske einkaufen gehen, es gibt keine Kontaktbeschränkungen mehr und man benötigt seinen Impfnachweis nur noch selten. Es wird jedoch empfohlen, weiter Abstand zu halten, freiwillig seine Maske zu tragen und die Hände regelmäßig zu waschen oder zu desinfizieren (AHA-Regeln).

Auch in der LebensWerkstatt haben wir uns mit unseren Schutzmaßnahmen beschäftigt und überlegt, wo wir welche Maßnahmen lockern können.
Wir lockern schrittweise und mit Bedacht!

Die erste Lockerungsstufe unseres Konzepts beginnt am 11. April. Folgende Änderungen gelten ab dann:

  • OP-Maskenpflicht (Ausnahmen: Im Fahrdienst besteht weiterhin FFP2-Maskenpflicht, ebenso für angestellte Mitarbeiter*innen bei körpernahen pflegerischen Tätigkeiten.)
  • Wechsel zwischen Abteilungen werden vereinfacht. Gruppenübergreifende Angebote werden wieder möglich.
  • Es können wieder mehr Personen gleichzeitig im Speisesaal essen.

Das bleibt trotzdem gleich (auch nach dem 11. April):

  • AHA+L-Regeln (Abstand, Hygiene, Maske, Lüften)
  • Kein Zutritt für Personen mit Erkältungssymptomen.
  • Wir testen weiterhin regelmäßig mit unseren bewährten nasalen Antigen-Schnelltests.
  • Besucher*innen benötigen ein negatives Testergebnis oder können sich bei uns vor Ort testen lassen.

Die AHA+L-Regeln sowie das regelmäßige Testen haben sich in der Pandemie als äußerst effektive Maßnahmen bewährt. Daher behalten wir diese Regelungen in Anbetracht der immer noch sehr hohen Inzidenzen bei.

Wir haben einen Stufenplan entwickelt und werden bei niedrigeren Inzidenzen weitere Lockerungsschritte unternehmen.

Weiterhin möchten wir Infektionsketten so gut es geht vermeiden und Risikogruppen schützen! Gleichzeitig sollen aber manche Dinge wieder möglich werden, auf die nun zwei Jahre verzichtet wurde.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

 

06.04.2022

zurück zur Beitragsübersicht “Corona”