Verordnung der Landesregierung: Betreuungsverbot bis 19. April 2020

Die Landesregierung hat gestern Abend eine Verordnung zu den Werkstätten (WfbM), BerufsBildungsBereichen (BBB) und Förder- und Betreuungsbereichen (FuB) erlassen. Die Verordnung gilt ab heute bis 19.4.2020:

Die Verordnung verbietet die Betreuung von Menschen mit Behinderung in den WfbM, den BBBs und den FuBs.

Der Betrieb von Tagesstrukturangeboten für Senioren in den Wohnhäusern ist erlaubt, allerdings nur für Bewohner*innen des Wohnhauses.

Es gibt Ausnahmen vom Betreuungsverbot in Werkstätten, BBB und FuB,

  • wenn die Werkstatt-Mitarbeitenden, BBBler bzw. FuB-Klient*innen von Angehörigen betreut werden, die in der kritischen Infrastruktur beschäftigt sind (analog den Regelungen für Kita und Schule; zu diesen Berufen gehören u.a. Energie- und Wasserwirtschaft, Gesundheits- und Pflegeberufe, Polizei und Feuerwehr)
  • wenn für die Werkstatt-Mitarbeitenden, BBBler bzw. FuB-Klient*innen die Betreuung durch Angehörige nicht sichergestellt werden kann oder
  • aus sonstigen wichtigen Gründen ihre Versorgung zuhause nicht sicherzustellen ist.

Wir richten derzeit für diese Personen Notbetreuungsgruppen ein und nehmen mit den Klient*innen, Angehörigen und gesetzlichen Betreuer*innen entsprechend Kontakt auf.

Ein absolutes Betretungsverbot in  allen Einrichtungen der LebensWerkstatt besteht für Personen, die zu den Risikogruppen zählen:

  • Personen, die in Kontakt zu einer infizierten Person stehen oder standen, wenn seit dem Kontakt mit einer infizierten Person noch nicht 14 Tage vergangen sind,
  • Personen, die sich innerhalb der vorausgegangenen 14 Tage in einem Gebiet aufgehalten haben, das durch das Robert Koch-Institut (RKI) im Zeitpunkt des Aufenthalts als Risikogebiet ausgewiesen war; dies gilt auch, wenn das Gebiet innerhalb von 14 Tagen nach der Rückkehr neu als Risikogebiet eingestuft wird
  • Personen mit Symptomen eines Atemwegsinfekts oder erhöhter Temperatur.

Darunter fallen dann auch Personen, denen aus den oben aufgeführten Gründen Ausnahmen zugestanden werden könnten.

Alle Leitungskräfte in den Angeboten der LebensWerkstatt stehen Klientinnen und Klienten, Angehörigen und gesetzlichen Betreuern jederzeit für Fragen zur Verfügung.

Ich wünsche Ihnen, dass Sie mit Ihren Angehörigen heil und unbeschadet durch diese schwierigen Zeiten kommen.

Herzliche Grüße

Friedemann Manz
Vorstand der LebensWerkstatt

19.03.2020

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