Corona-Regelungen für Besucher*innen in der LebensWerkstatt

Entsprechend der Regelungen des Infektionsschutzgesetzes des Bundes gilt für Besucher*innen in der besonderen Wohnform eine FFP2-Maskenpflicht bis 07.04.2023.

Die Testpflicht entfällt dagegen ab 01.03.2023.

Für Besucher*innen in den anderen Bereichen der LebensWerkstatt (Werkstatt, Förder- und Betreuungsbereich, Berufsbildungsbereich, Ambulante Maßnahmen, Verwaltung) gilt ab 01.03.2023 keine Masken- und keine Testpflicht mehr.

Sollten Sie sich krank fühlen, bitten wir Sie, auf Besuche in der LebensWerkstatt zu verzichten.
Vielen Dank für Ihre Mithilfe.