Spenden/Helfen - Fördern und Vererben
Fördern und Vererben
Förderverein LebensWerkstatt
Der gemeinnützige „Verein zur Förderung der LebensWerkstatt für Menschen mit Behinderung e.V.“ unterstützt die Arbeit der LebensWerkstatt.
Denn die staatlichen Zuschüsse reichen bei Weitem nicht aus.
Für wichtige ergänzende Angebote in den Werkstätten, Fördergruppen, dem Bildungsbereich und den Wohnbereichen ist die LebensWerkstatt auf zusätzliche Gelder angewiesen.
Machen Sie mit! Jede einzelne Spende schenkt Menschen mit Behinderung ein Stück Lebensqualität.
Stiftung LebensWerkstatt
Die Stiftung LebensWerkstatt ist eine gemeinnützige Förderstiftung.
Mit Ihrer Hilfe sorgen wir dafür, dass Menschen mit Behinderung ihren Platz in der Gesellschaft finden und bestmöglich unterstützt werden.
- Zustiften und Sinn stiften
Entscheiden Sie sich für eine Zuwendung an unsere Stiftung, freuen wir uns ganz besonders. Denn Zustiftungen fließen in das langfristig angelegte Vermögen und helfen dadurch dauerhaft. Mit Ihrer Hilfe können wir zum Beispiel barrierefreie Wohnungen für Menschen mit Behinderung bauen. Und ihnen somit ein eigenständiges Leben ermöglichen. Eine langfristige Investition, die unmittelbar heute schon wirkt! - Werte hinterlassen
Mit Ihrem Nachlass haben Sie die Chance, Zukunft zu gestalten: für Menschen – aber auch für Gruppen und Institutionen in der Gesellschaft, die Ihnen am Herzen liegen. Zum Beispiel mit einer Testamentsspende an die LebensWerkstatt. Damit helfen Sie uns, auch in Zukunft für mehr Chancengleichheit und Inklusion einzustehen. Und hinterlassen gleichzeitig Ihre persönlichen Werte und Ideale. - Gutes tun und profitieren
Wer einen Teil seines Vermögens einer Stiftung zukommen lässt, investiert in unsere Gesellschaft. Das belohnt der Staat mit steuerlichen Vorteilen. Demnach können Zustiftungen als Sonderausgaben steuerlich abgesetzt werden. Bis zu einem bestimmten Betrag sind Zuwendungen und Testamentsspenden sogar schenkungs- oder erbschaftssteuerfrei. Wird ein Grundstück an die Stiftung LebensWerkstatt übertragen, entfällt die Grunderwerbssteuer.
Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne!
Vorstand Pfarrer Friedemann Manz 07131 4704-1112
Ulrike Richter, Stabsstelle Kommunikation 07131 4704-1113
Behindertentestament
Eltern eines Kindes mit Behinderung fragen sich oft, wie sie ihr Testament so gestalten können, dass es ihrem Kind wirklich nützt. Die Lösung ist das so genannte Behindertentestament! Weil erbrechtliche und sozialhilferechtliche Aspekte bei einem Behindertentestament ineinandergreifen, ist es ein sehr komplexes Thema.
Einen ersten Überblick gibt Ihnen unsere Infobroschüre.
Kontoverbindungen
LebensWerkstatt für Menschen mit Behinderung e.V.
IBAN DE60 6005 0101 7406 5044 95
BIC SOLADEST600 (BW Bank)
Förderverein LebensWerkstatt
IBAN DE56 6005 0101 7406 5068 95
BIC SOLADEST600
Stiftung LebensWerkstatt:
IBAN DE72 6205 0000 0000 1091 21
BIC HEISDE66XXX
Ihre Ansprechpartnerin
Ulrike Richter – Stabsstelle Kommunikation
Längelterstr. 188, 74080 Heilbronn
Tel. 07131 4704-1113
E-Mail: ulrike.richter@die-lebenswerkstatt.de