Werkstätten und FuB bleiben geöffnet!
Die Infektionszahlen steigen. Deshalb hat das Land Baden-Württemberg heute beschlossen, dass es weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie gibt. Ab Samstag, 12. Dezember 2020 treten landesweite Ausgangsbeschränkungen in Kraft.
Hier die wichtigsten Informationen:
Die Werkstätten und FuBs der LebensWerkstatt bleiben geöffnet!
Um zur Arbeit zu kommen, benötigen Sie keine Bescheinigung.
Falls eine Kontrolle kommt, sagen Sie einfach: Ich bin auf dem Weg zur Arbeit in die LebensWerkstatt.
Falls es Probleme gibt: Rufen Sie bitte ihre Gruppenleitung an.
Ausgangsbeschränkung TAGSÜBER von morgens um 5 Uhr bis abends um 20 Uhr:
Der Aufenthalt außerhalb der Wohnung ist nur aus bestimmten Gründen erlaubt.
Zu den Gründen gehören:
- Arbeiten
- Arztbesuche
- Einkaufen
- Sport und Bewegung an der frischen Luft (alleine, zu zweit oder mit den Haushaltsmitgliedern)
- Kleine Treffen mit Familie oder Freunden (max. 5 Personen aus nicht mehr als 2 Haushalten)
- Besuch von Schule, Kita oder Studienbetrieb
- Begleitung unterstützungsbedürftiger Personen
- Begleitung Sterbender und von Personen in akut lebensbedrohlichen Zuständen
Ausgangsbeschränkung NACHTS von abends um 20 Uhr bis morgens um 5 Uhr:
Der Aufenthalt außerhalb der Wohnung ist nur aus besonders wichtigen Gründen erlaubt.
Zu den Gründen gehören:
- Arbeiten
- Arztbesuche
- Mit dem Hund Gassi gehen
- Private Feiern über Weihnachten (max. 10 Personen und nur zwischen dem 23.12. und dem 27.12.)
- Begleitung unterstützungsbedürftiger Personen
- Begleitung Sterbender und von Personen in akut lebensbedrohlichen Zuständen
Weitere Infos zu den neuen Regelungen in Baden-Württemberg finden Sie unter: www.baden-wuerttemberg.de
11.12.2020